Jagdschutzverein Kindberg

Kochkurs Jägerinnen 2019

Unter dem Motto „Frühlingserwachen“ organisierten die Jägerinnenreferentinnen Angelika Fraiß und Martina Schwarzauger am 25. und 26. März 2019 einen Wildbret – Kochkurs mit Gabi Scheikl vom Gasthaus Rantsch. Um unser schmackhaftes Wildbret auch der nichtjagenden Bevölkerung näher zu bringen bestand die Möglichkeit, dass jede Jägerin auch eine nichtjagende Person zum Kochkurs  mitnehmen durfte.  Die Nachfrage war sehr groß und so durften wir  über 40 Teilnehmer/innen begrüßen.  Eine besondere Freude war es, dass auch unser Bezirksjägermeister Ing. Hannes Fraiß mit dabei war.

Im Vordergrund standen unsere heimischen Produkte wie Wildbret, Fisch, Bärlauch und Frühlingsgemüse. Gabi zeigte uns wie man daraus gesunde und schmackhafte Wildbret- Gerichte zubereiten kann.  Die Begeisterung war enorm, vor allem auch bei der Verkostung der sehr schmackhaften Kreationen.

Wir möchten uns sehr herzlich bei unserer Chefköchin Gabi Scheikl für ihre Wissensweitergabe und diese unvergesslichen Kochkurse bedanken. Unter Jägerinnen Kochkurs 2019 finden sich die Fotos zum Beitrag.

Weidmannsheil

Angelika Fraiß

Landes- und Staatsmeisterschaft American Trap 2018

Bei den steirischen Landesmeisterschaften im American Trap konnte Dr. Gert Andrieu vom Jagdschutzverein Kindberg, den Titel des steirischen Meisters holen. Bei der Österreichischen Meisterschaft im American Trap erlangte er ebenfalls einen Stockerlplatz und wurde Dritter.

Wir möchten Dr. Gert Andrieu auf diesem Weg herzlichst zu seinem außergewöhnlichen Erfolg gratulieren und wünschen ein kräftiges Waidmannsheil.

Im Bild unten sieht man Dr. Gert Andrieu ganz rechts.

Öffentlicher Kalender des Steirischen Jagdschutzverein Kindberg

Unter folgendem Link ist der Kalender des Steirischen Jagdschutzverein Kindberg für alle verfüg- und abbonierbar. Im Gegensatz zur Homepage, auf der die aktuellsten drei Termine angezeigt werden, findet Ihr hier alle öffentlich verfügbaren Termine.

Kalender im Browser

Kalender im iCal Format

Wettkampfbericht jagdliche Bezirksmeisterschaften im Luftgewehr 2019

Unter folgendem Link befindet sich die aktuelle Ergebnisliste der jagdlichen Bezirksmeisterschaften im Luftgewehrschießen 2019.

Ergebnisliste

Gesetzesänderungen bezüglich Schalldämpfer 2019

Unser Ortsstellenleiter Mathias N. hat beim Innenministerium angefragt, ob die Bestellung eines Schalldämpfers möglich ist und was dafür benötigt wird. Kurz gesagt, ja die online Bestellung, auch aus dem Ausland, ist möglich und der Lieferant muss lediglich eine Kopie der Jagdkarte erhalten. Zusätzlich wird auch geklärt, dass das Mitbringend und Einführen von Schalldämpfern durch ausländische Jäger, unter bestimmten Voraussetzungen ebenso möglich ist. Hier die gesamte Antwort des Bundesministeriums für Inneres:

 

Vorerst darf darauf hingewiesen werden, dass Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles gem. § 17 Abs. 1 Z 5 nach wie vor verbotene Waffen der Kategorie A Waffengesetz (WaffG) darstellen.
Der Gesetzgeber hat jedoch mit 1.1.2019 im § 17 Abs. 3b WaffG eine besondere Regelung für Inhaber einer gültigen Jagdkarte geschaffen, diese lautet wie folgt:


Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt 2 von 2 ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen.


Dies bedeutet, dass Einfuhr, Erwerb, Besitz und Führen von Schalldämpfer für Inhaber einer gültigen Jagdkarte daher seit 1.1.2019 an keine waffenrechtliche Bewilligung gebunden ist.
Das Mitbringen oder Einführen von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles in das Bundesgebiet ist Jägern unter der Voraussetzung erlaubt, wenn sie nachweisen, dass sie die mitgebrachten oder eingeführten Schalldämpfer zur Ausübung der Jagd benötigen. Dieser Nachweis kann insbesondere unter Vorlage einer Einladung zur Jagd erbracht werden. Eine Eintragung in einem Europ. Feuerwaffenpass ist nicht erforderlich.
Ob für die Einfuhr der genannten Vorrichtung in einen anderen Staat eine Bewilligung erforderlich ist, wäre vor einer geplanten Reise bei der jeweiligen nationalen Behörde zu erfragen.

Mit freundlichen Grüßen
14. Januar 2019
Für den Bundesminister:
AL Mag. Bernhard Moser

 

Wir möchten uns hier auch nochmal für die schnelle und klare Beantwortung durch Herrn AL. Mag. Moser bedanken.

 

  1. Jagaball Kindberg 2019
  2. Jägerkurs 2019 in Kindberg
  3. Hubertusfeier Stanz 2018
  4. Einladung zur Hubertusfeier

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