Alle Details zur 85. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. August 2023 findet ihr hier: 85. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
Sie regelt die Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen.
In den kommenden Tagen finden zwei Veranstaltungen statt, zu denen wir Euch herzlich einladen und uns über Euer Kommen freuen dürfen, scrollt einfach weiter nach unten: