In den nächsten Jahren ist die Bejagung auf Krähen durch die Steiermärkische Landesregierung zur Verhinderung von ernsthaften Schäden im Bereich der Landschwirtschaft gesichert worden. Hierzu wurde die folgende Verordnung, Link befindet sich unten, verabschiedet. Das Jagen auf Nebel- und Rabenkrähen ist somit bis 30. Juni 2022 möglich.

Verordnung: Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens für Nebel- und Rabenkrähen